AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen für Veranstaltungen
Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH,
Inhaber Catharina Witte,
An der Klostermühle 3, 65399 Kiedrich
§ 1 Geltungsbereich, Vertragsschluss
(1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge / Reservierungen über die mietweise Überlassung von Räumlichkeiten der Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH, zur Durchführung von Veranstaltungen wie Hochzeiten, Taufen, Geburtstagen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden Events und Veranstaltungen.
§ 2 Leistungen, Preise, Zahlung
(1) Die Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH ist verpflichtet, die von dem Veranstalter bestellten, zugesagten Leistungen zu erbringen.
(2) Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese und weitere in Anspruch genommen Leistungen, die vereinbarten bzw. üblichen Preise zu bezahlen.
(3) Soweit gesetzliche Mehrwertsteuer anfällt, ist sie in den Preisen von Speisen und Getränken eingeschlossen. Eine Erhöhung der MwSt. nach Vertragsschluss geht zu Lasten des Veranstalters. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsschluss und Veranstaltung 60 Tage, so behält sich die Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH das Recht vor, Preisänderungen vorzunehmen, wenn sich der für die Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH allgemein derartige Leistungen berechnete Preis erhöht. Dann kann der vertraglich vereinbarte Preis angemessen, höchstens jedoch um 5%, erhöht werden.
(4) Die Rechnungen der Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH ist, wenn nicht anders vereinbart, sofort und ohne Abzug zu begleichen (innerhalb von 7 Tagen).
(5) Die Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
(6) Wird der in der Pauschale enthaltene Sektempfang nicht in der Klostermühle in Anspruch genommen, wird hierdurch keine Ersatzleistung angeboten.
§ 3 Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit
(1) Der Veranstalter muss der Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH die endgültige Teilnehmerzahl der Veranstaltung spätestens 7 Tage vor dem Termin der Veranstaltung schriftlich mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern. Diese Personenzahl ist Grundlage für die Rechnungsstellung.
(2) Grundlage für die Rechnungsstellung ist die 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn übermittelte Personenzahl.
(3) Bei Abweichung der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt.
(4) Die Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH behält sich vor, dem Veranstalter Personalund Materialkosten in Rechnung zu stellen, wenn durch Verschulden des Veranstalters kurzfristige Verspätungen von vereinbarten Anfangszeiten eintreten oder vereinbarte Endzeiten überschritten wurden und der Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH dadurch nicht vorhersehbare Kosten entstehen.
§ 4 Rücktritt des Veranstalters ( Abbestellung, Stornierung )
(1) Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne dass der Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH dies zu verantworten hat, so behält sich die Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH den Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung; je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Beköstigung, vorgesehen waren.
(2) Die Höhe der Entschädigung und der Vergütung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung der Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH gemäß Ziffer I. sowie dem Anhang dieser Allgemeinen Bedingungen.
(3) Dem Veranstalter bleibt es vorbehalten, der Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH einen geringeren Schaden nachzuweisen.
§ 5 Rücktritt der Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH
(1) Wird eine vereinbarte oder gem. II. Ziffer 5 verlangte Vorauszahlung / Anzahlung, nicht geleistet, so ist die Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
(2) Ferner ist die Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise falls
a) höhere Gewalt (auch Pandemien) oder andere die Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; b) die Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH begründeten Anlass zu der Annahme haben, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH in der Öffentlichkeit zu gefährden droht;
c) ein Verstoß gegen Geltungsbereich I. Ziffer 3. vorliegt.
(3) Bei berechtigtem Rücktritt der Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH entsteht kein Anspruch des Veranstalters auf Schadensersatz.
(4) Die geleistete Anzahlung ist in keinem Fall an das Hochzeitspaar zurück zu erstatten.
§ 6 Mitbringen von Speisen und Getränken
Der Veranstalter darf Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden; in diesen Fällen werden Servicegebühr bzw. Korkengeld berechnet. Die Hochzeitstorte darf vom Hochzeitspaar mitgebracht werden. Die Klostermühle übernimmt keine Haftung für die Aufbewahrung der Hochzeitstorte. Das Entgegennehmen und Servieren der Hochzeitstorte erfolgt ohne Gewähr.
§ 7 Verlust oder Beschädigungen mitgebrachter Sachen / Haftung für Schäden
(1) Der Veranstalter hat für Verluste und Beschädigungen, soweit sie durch Veranstaltungsteilnehmer und seine Gäste verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste und Beschädigungen, die er selbst verursacht hat.
(2) Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen.
(3) Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit der Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH abzustimmen.
(4) Der Veranstalter übernimmt die Gewähr dafür, dass insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht; im Zweifelsfalle kann der Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen.
(5) Die Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH haften für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Sachen nur bei Verschulden.
§ 8 Musik
Bei Musikaufführungen durch den Veranstalter obliegt ihm die GEMA-Meldepflicht. Desweitern gelten die Dezibel Richtlinien (80 Dezibel) für geschlossene Veranstaltungen und Räumlichkeiten.
§ 9 Datenschutz
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im Rahmen der notwendigen Abwicklung des Vertrages.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand sind der Sitz der Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH.
(2) Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgelegt werden.
(3) Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Anhang:
Stornierungsgebühren Klostermühle Hotel & Gaststätten GmbH „ Klostermühle“ entsprechend III. Ziffer 2 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Bei Absage bis 6 Monate vorher entstehen keine Stornokosten.
- 100 % Stornokosten entstehen bei einer Absage am Veranstaltungstag bis zum 06. Tag vor der Veranstaltung (Veranstaltungstag mitgerechnet).
- 75 % Stornokosten entstehen, wenn zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn abgesagt wird.
- 60 % bei Absage vier Wochen vor Termin;
- 50 % bei sechs Wochen vor Termin;
- 40 % bei Absage acht Wochen vor Termin;
- bei Absage 6 Monate vor der Hochzeit (Veranstaltungstag mitgerechnet) entstehen 30 % Stornokosten.
Dies gilt für mündlich oder schriftlich gebuchten Banketträume und Zimmer; berechnet auf den zuletzt angegebenen Preis der Pauschale inklusive Rahmenprogramm und Extras.
Sollte kein konkreter Preis vorliegen, werden wir entsprechend unserer Preisliste von einem mittleren Preisniveau ausgehen. Sollte eine Anzahlung zur Fixierung der Veranstaltung erfolgt sein, ist diese im Falle einer Stornierung nicht vom Veranstalter zurückzuerstatten. (Anzahlung verfällt!)
Das müssen Sie wissen - Alle angegebenen Preise beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gelten unsere AGB´s / Stand 2023
- Bitte geben Sie uns die genaue Personenzahl sieben Tage vor Beginn der Feier per Mail bekannt. Diese Personenzahl ist Grundlage für die Rechnungsstellung. Zusätzliche Gäste werden zu 100 % berechnet.
- Dienstleister werden nach Absprache berechnet.
- Unsere Gästezimmer sind bei abendlichen Hochzeitsgesellschaften für Sie reserviert und werden in die Gesamtrechnung aufgenommen.
- Bei Veranstaltungen mit Tanzmusik entstehen gegebenenfalls für sie Kosten gegenüber der GEMA für die Urheberrechtsabgabe. (dieses bitte mit dem DJ oder Musiker absprechen).
- Gesetzlich sind Feiern sowie Unterhaltungsmusik im Außenbereich leider nur bis spätestens 22:00 Uhr gestattet. Wir bitten daher Fenster und Türen ab dieser Uhrzeit geschlossen zu halten.